Verordnung


Wie kommt man zu mir? Wie ist der Ablauf?
(Wahltherapie: BGKK, BVA, SVA, VAEBB, WGKK, STGKK, ...)


1. Ergotherapie wird im Falle einer Erkrankung oder Verletzung von ihrem Arzt (vorzugsweise Facharzt, aber auch Hausarzt) verordnet.

2. Um eine Kostenrückerstattung Ihrer Krankenversicherung beantragen zu können benötigen Sie eine chef(kontroll)ärztliche Bewilligung der Verordnung. Diese holt manches Mal schon der Arzt per Fax ein. Andernfalls kann auch ich Ihnen gerne die Bewilligung beim jeweiligen chefärztlichen Dienst einholen.

3. Ergotherapeutische Behandlung

4. Die Therapien sind nach jeder Einheit zu bezahlen. Mit der von mir erhaltenen Honorarnote können sie bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse um Kostenrückerstattung ansuchen. Ich bin Ihnen dabei gerne behilflich. Die Höhe der Kostenrückerstattung beträgt ca. 30 - 90% (je nach Erkrankung und Krankenkasse) - auch darüber berate ich sie gerne im Vorhinein.

5. Sie können im Falle einer besonderen Bedürftigkeit oder wenn ein Kind behandelt wurde, bei Ihrer zuständigen Bezirkshauptmannschaft um eine Rückerstattung der Restkosten ansuchen.

Wie ist der Ablauf um eine kostenlose Therapie über die BGKK zu erhalten (über Poolvertrag):


Wenn freie Therapieplätze vorhanden sind kann ich Ihnen eine kostenlose Ergotherapiebehandlung anbieten (im Rahmen eines beschränkten Kontingentes bei sozial schwächeren Patienten - Voraussetzung ist die chefärztliche Genehmigung).

Hier ist der Ablauf noch einfacher:

1. Ergotherapie wird im Falle einer Erkrankung oder Verletzung von ihrem Arzt (vorzugsweise Facharzt, aber auch Hausarzt) verordnet.

2. Auf der Verordnung sollen nach Möglichkeit keine Therapieanzahlen stehen, und es soll keine Chefarztbewilligung eingeholt werden. Es sollte der Wortlaut: "Ergotherapiebehandlung laut Behandlungsplan" angeführt sein. Eine genaue Anführung der Diagnose ist erforderlich.

3. Einen Termin mit mir ausmachen - ich erledige dann alles Weitere (Behandlungsplan, Chefarztbewilligung usw.).